Last Updated on 16 Stunden ago by TodayWhy Editorial
Will Deutschland den 8-Stunden-Tag abschaffen? So wird die Reform des Arbeitszeitgesetzes seit Wochen in sozialen Medien und Talkshows verhandelt. Die genaue Antwort ist nüchterner, als die Schlagzeile klingt: Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat am 18. Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden im Grundsatz beibehält – aber Unternehmen mit Tarifvertrag erlaubt, stattdessen eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden zu vereinbaren. An einzelnen Tagen wären damit deutlich längere Arbeitszeiten möglich, solange der Wochendurchschnitt stimmt.
Warum will Deutschland ausgerechnet jetzt an eine der symbolträchtigsten Errungenschaften der Arbeiterbewegung heran? Und warum sind sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeberverbände von dem Entwurf gleichermaßen genervt? Hier die Antworten – mit allem, was tatsächlich im Gesetzentwurf steht, und was gerade politische Zuspitzung ist.
Was steht wirklich im Referentenentwurf?
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 18. Juni 2026 dreht sich um zwei miteinander verknüpfte Änderungen. Erstens: Tarifvertragsparteien – also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, oder per Öffnungsklausel auch einzelne Unternehmen und ihre Betriebsräte – sollen künftig statt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden eine wöchentliche Grenze von 48 Stunden im Schnitt von zwölf Monaten vereinbaren können. Das würde an einzelnen Tagen deutlich längere Arbeitszeiten erlauben, solange der Wochendurchschnitt eingehalten wird. Zweitens will die Regierung die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung gesetzlich festschreiben. Arbeitgeber müssten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren – wobei Vertrauensarbeitszeit als Modell erhalten bleibt, solange Verstöße gegen Arbeits- und Ruhezeiten erkennbar werden. Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten dürfen dauerhaft nicht-elektronisch aufzeichnen; für Unternehmen mit weniger als 50 oder 250 Mitarbeitenden gelten zwei- beziehungsweise fünfjährige Übergangsfristen.
Warum will die Regierung das Arbeitszeitgesetz überhaupt ändern?
Zwei Kräfte treiben die Reform. Die erste ist rechtlich: Der Europäische Gerichtshof entschied bereits 2019, dass EU-Staaten ein objektives, verlässliches System zur Arbeitszeiterfassung gesetzlich vorschreiben müssen. Das Bundesarbeitsgericht leitete daraus 2022 ab, dass diese Pflicht in Deutschland schon nach geltendem Recht besteht – nur ohne dass ein eigenes Gesetz regelt, wie genau erfasst werden soll. Diese Lücke soll der Entwurf jetzt schließen. Die zweite Kraft ist politisch: Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD war die Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit bereits vereinbart worden, auch um dem Wunsch der Wirtschaft nach mehr Flexibilität bei Schichtarbeit, Projektspitzen und saisonalen Belastungen entgegenzukommen. Bas selbst machte deutlich, dass sie das Thema am liebsten nicht angefasst hätte – ein Vorhaben des früheren Arbeitsministers Hubertus Heil war bereits 2023 gescheitert –, sah sich aber an den Koalitionsvertrag gebunden.
Warum ist der Entwurf trotzdem umstritten – auf beiden Seiten?
Genau hier liegt die eigentliche Pointe der Reform: Sie ist bewusst kein Freibrief für alle Betriebe. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit gilt nur dort, wo ein Tarifvertrag existiert – entweder direkt oder über eine Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen. Genau das empört Arbeitgeberverbände, die von einer „Zumutung“ sprechen, weil die Tarifbindungsvoraussetzung viele Betriebe von der neuen Flexibilität ausschließt, vor allem kleinere Unternehmen ohne Tarifvertrag. Gewerkschaften wie Verdi und der DGB lehnen die Flexibilisierung dagegen grundsätzlich ab. Ihr Argument: Bei einer gesetzlichen Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen wären rechnerisch Arbeitstage von bis zu 13 Stunden möglich – ein Punkt, den sie als Gefahr für den Gesundheitsschutz werten. Der DGB bezeichnet die Debatte teils sogar als „Scheindebatte“, weil punktuelle Flexibilisierung schon nach geltendem Recht möglich sei. Eine Forsa-Umfrage von Mitte Mai 2026 zeigt, wie gespalten die Bevölkerung selbst ist: 57 Prozent der Deutschen befürworten grundsätzlich eine Lockerung des starren Acht-Stunden-Tages, gleichzeitig fürchten drei Viertel der Beschäftigten negative Folgen durch Arbeitstage über zehn Stunden.
Wie hängt das mit anderen Reformen der Koalition zusammen?
Die Arbeitszeitreform steht nicht isoliert. Sie fällt in denselben Sommer, in dem die Koalition auch die Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag verschärft und ein größeres Reformpaket zu Rente, Steuern und Bürokratieabbau vorgelegt hat. Das Muster wiederholt sich: Arbeitgeberverbände drängen auf mehr Flexibilität und niedrigere Lohnnebenkosten, Gewerkschaften und Sozialverbände warnen vor einer schleichenden Aufweichung von Arbeitnehmerschutz – und Ministerin Bas muss in mehreren Ressorts gleichzeitig zwischen beiden Seiten vermitteln.
Wie geht es jetzt weiter?
Ein Referentenentwurf ist ein früher Schritt im Gesetzgebungsverfahren – ein Vorschlag aus dem Ministerium, noch kein Kabinettsbeschluss und erst recht kein Gesetz. Der Entwurf wird nun mit anderen Ministerien, Verbänden und Ländern abgestimmt, bevor die Bundesregierung ihn als Regierungsentwurf beschließen und in den Bundestag einbringen könnte. Wie der Wohlfahrtsverband Der Paritätische in seiner Analyse feststellt, ist angesichts der Kritik von allen Seiten völlig offen, ob der Entwurf in dieser Form tatsächlich Gesetz wird.
Häufig gestellte Fragen
Wird der 8-Stunden-Tag in Deutschland komplett abgeschafft?
Nein. Die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden bleibt im Arbeitszeitgesetz die gesetzliche Grundregel. Nur wo ein Tarifvertrag existiert, könnten Arbeitgeber und Gewerkschaften künftig stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vereinbaren.
Ab wann würde die Reform gelten?
Noch gar nicht. Es handelt sich um einen Referentenentwurf des Arbeitsministeriums vom 18. Juni 2026, der zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt und danach vom Bundestag beschlossen werden müsste.
Betrifft die Reform auch kleine Betriebe?
Nur bedingt. Arbeitgeber mit bis zu zehn Beschäftigten dürfen die Arbeitszeit weiterhin nicht-elektronisch erfassen, für Unternehmen mit weniger als 50 oder 250 Mitarbeitenden gelten zwei- beziehungsweise fünfjährige Übergangsfristen bei der elektronischen Zeiterfassung.
Warum sind Gewerkschaften gegen die Reform, obwohl sie an Tarifverträge gebunden ist?
Weil bei gleichbleibender Mindestruhezeit von elf Stunden rechnerisch Arbeitstage von bis zu 13 Stunden möglich wären. Gewerkschaften wie Verdi und der DGB sehen darin ein Risiko für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten.