AfD Niedersachsen: Warum Sitze unbesetzt bleiben – und wo die Wahl angefochten wird

Stand: 14. Oktober 2026. Nach der Kommunalwahl vom 13. September bleiben in Niedersachsen 314 Mandate unbesetzt – 258 davon entfallen auf die AfD Niedersachsen. Die Sitze bleiben bis 2031 leer, weil sie nach niedersächsischem Kommunalwahlrecht nicht nachbesetzt werden dürfen.

Seit Anfang Oktober gibt es dazu einen zweiten Vorgang: Vier von der Wahl ausgeschlossene AfD-Politiker haben die Kommunalwahl in vier Orten angefochten.

Beides betrifft die AfD Niedersachsen, hat aber nichts miteinander zu tun. Dieser Artikel erklärt zuerst, warum Hunderte Sitze leer bleiben – und am Ende, worum es bei den Anfechtungen geht.

Die Wahlanfechtungen: vier Orte, vier ausgeschlossene Kandidaten

Zur Einordnung vorweg: Dieser Vorgang erklärt nicht die 258 leeren Sitze. Die leeren Sitze entstehen, weil auf den Listen für Räte und Kreistage zu wenige Bewerber standen. Bei den Anfechtungen geht es dagegen um Wahlbeamtenämter – also um Direktwahlen zum Bürgermeister oder Landrat. Zwei verschiedene Mechanismen, die nur zufällig dieselbe Partei betreffen.

Wer die Wahl angefochten hat

Am 7. Oktober 2026 wurde über die Nachrichtenagentur dts bekannt, dass vier AfD-Politiker die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 13. September anfechten. In zwei Fällen richtet sich der Einspruch zusätzlich gegen die Stichwahl vom 27. September.

OrtKandidatFunktion
Landkreis FrieslandMartin SichertAfD-Bundestagsabgeordneter
Landkreis LüneburgStephan Bothestellvertretender Landesvorsitzender
Stadt WilhelmshavenThorsten MorißeLandtagsabgeordneter
Stadt Herzberg am HarzJustin VogelKreisvorsitzender in Göttingen

Stephan Bothe ist derselbe Landesvize der AfD Niedersachsen, der nach der Wahl mit „Wir sind mehr als zufrieden“ zitiert wurde. Er war als Landratskandidat nicht zugelassen worden.

Warum die vier nicht antreten durften

Die örtlichen Wahlausschüsse hatten die Kandidaturen abgelehnt, weil Zweifel an der Verfassungstreue bestanden.

Grundlage ist eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts, die der Landtag am 28. April 2026 beschlossen hat. Sie sieht für Wahlbeamtenämter ein Prüfverfahren vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Bewerber nicht jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt.

Die Anforderung der Verfassungstreue selbst ist nicht neu. Neu ist das Verfahren, mit dem sie vor der Wahl geprüft wird.

Die genannten Ablehnungsgründe unterscheiden sich von Fall zu Fall:

  • Martin Sichert – ein Beitrag auf der Plattform X gegen Regenbogenflaggen an öffentlichen Gebäuden.
  • Thorsten Moriße – seine aktive Rolle in der Partei, darunter Berichten zufolge als Kreisvorsitzender.
  • Stephan Bothe – seine Position als stellvertretender Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion.
  • Justin Vogel – ein konkreter Grund wurde öffentlich nicht genannt.

Betroffen war auch ein parteiloser Bewerber: Eugen Nazarenus, Bürgermeisterkandidat in Weener, dem Nähe zur Reichsbürger-Szene und Aussagen gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik vorgeworfen wurden.

Nicht alle Prüfungen endeten mit Ablehnung

Das ist für die Einordnung wichtig: Das Verfahren führte nicht pauschal zum Ausschluss aller Bewerber der AfD Niedersachsen.

Zugelassen wurden unter anderem Adrian Maxhuni (Bersenbrück), Jessica Schülke (Hannover), Robert Preuß (Gifhorn), Dirk Hüge (Hameln-Pyrmont) und Jens Kestner (Northeim). Im Fall von Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg wurde eine zunächst ablehnende Entscheidung nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht einstimmig revidiert.

Der Streit um die gelöschten Daten

Ein Nebenaspekt hat eigene Kritik ausgelöst. Nach Angaben des Innenministeriums wurden 18 Bewerber im Sonderverfahren überprüft: 17 von der AfD, einer parteilos. Neun Prüfungen führten Kommunalaufsichtsbehörden der Landkreise durch, acht die Kommunalaufsicht des Ministeriums selbst – letztere ausschließlich bei AfD-Bewerbern.

Auf die Frage, in wie vielen Fällen das Ministerium eine Nichtzulassung empfohlen hatte, konnte es keine Antwort geben: Die Daten existieren nicht mehr. Das Ministerium verweist auf eine gesetzliche Pflicht, Bewerberdaten nach der Entscheidung des Wahlausschusses zu löschen. Anhaltspunkte dafür, dass gegen diese Regel verstoßen wurde, gibt es nicht.

Kritiker halten dem entgegen, dass sich die Entscheidungen dadurch nachträglich nicht mehr überprüfen lassen. Zu ihnen zählt der CDU-Politiker Sebastian Lechner.

Zuständig ist in dieser Konstellation zweimal dasselbe Haus: Sowohl die Kommunalaufsicht als auch der Verfassungsschutz sind dem Innenministerium zugeordnet, geführt von Daniela Behrens.

Was die Gerichte bisher entschieden haben

Vor der Wahl versuchten mehrere Betroffene, ihre Zulassung im Eilverfahren durchzusetzen. Diese Versuche scheiterten – allerdings aus verfahrensrechtlichen, nicht aus inhaltlichen Gründen.

  • Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies den Eilantrag von Martin Sichert zurück. Begründung: Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Wahl seien in der Regel erst nach der Wahl überprüfbar.
  • Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies den Eilantrag von Stephan Bothe mit ähnlicher Begründung zurück.
  • Thorsten Moriße stellte ebenfalls einen Eilantrag in Oldenburg.

Genau darin liegt die Logik der jetzigen Wahlanfechtung: Die Gerichte haben die Betroffenen auf den Weg nach der Wahl verwiesen – und diesen Weg gehen sie nun. Für die AfD Niedersachsen ist das Verfahren damit erst der zweite Anlauf.

Wie das Verfahren weitergeht

  1. Die Einsprüche sind bei den jeweiligen Kommunen eingegangen.
  2. Zunächst entscheiden die zuständigen Räte beziehungsweise Kreistage über die Gültigkeit der Wahl.
  3. Lehnen diese ab, ist nach Angaben des AfD-Landesverbandssprechers Patrick Bauer der Gang vor das Verwaltungsgericht möglich.

Ein Ergebnis steht damit nicht kurzfristig an. Zum Vergleich: Das endgültige amtliche Wahlergebnis der Kommunalwahl wird ohnehin erst für November 2026 erwartet.

Was eine erfolgreiche Anfechtung praktisch bedeuten würde, hängt vom Einzelfall ab – von einer Wiederholung einzelner Wahlen bis zur Bestätigung des Ergebnisses ist alles denkbar. Belastbare Aussagen dazu gibt es derzeit nicht.

Was bei der Kommunalwahl in Niedersachsen passiert ist

Gewählt wurden die Gemeinde- und Stadträte sowie die Kreistage im ganzen Land. Stärkste Kraft wurde erneut die CDU. Die AfD landete auf Platz drei, legte aber am stärksten zu.

ParteiKreiswahlen 2026Veränderung
CDU27,2 %rund −4 Punkte
SPD24,6 %über −5 Punkte
AfD15,9 %+11,3 Punkte (2021: 4,6 %)

Bei den Wahlen zu den Gemeinderäten erreichte die AfD 11,2 Prozent, ein Plus von 9 Prozentpunkten. AfD-Landesvize Stephan Bothe sagte am Tag danach: „Wir sind mehr als zufrieden.“ Was das für die kommunalen Mandate bedeute, könne man aber noch nicht absehen.

Wenige Tage später stand fest, was er meinte. Laut ZDFheute bleiben nach dem vorläufigen Ergebnis landesweit 314 Sitze in Kommunalvertretungen unbesetzt. 258 davon entfallen auf die AfD.

Warum die AfD Niedersachsen Sitze gewinnt, die sie nicht besetzen kann

Der Mechanismus ist einfach. Bei der Kommunalwahl in Niedersachsen treten Parteien mit Listen an. Auf diesen Listen stehen die Bewerberinnen und Bewerber, die später in den Rat einziehen sollen. Die Sitze werden dann nach dem Stimmenanteil auf die Listen verteilt.

Gewinnt eine Partei mehr Sitze, als sie Namen auf ihre Liste geschrieben hat, entsteht eine Lücke. Genau das ist der AfD Niedersachsen passiert – und zwar in großem Stil. In vielen Gemeinden hatte sie nur wenige Kandidaten aufgestellt, weil sie mit einem deutlich schwächeren Ergebnis gerechnet hatte oder schlicht nicht mehr Leute fand.

Ein Beispiel macht es greifbar: Stehen auf einer AfD-Liste in einer Gemeinde drei Namen, die Partei gewinnt aber fünf Sitze, dann ziehen drei Personen in den Rat ein. Zwei Stühle bleiben leer.

Wie die Kommunalwahl in Niedersachsen funktioniert

Um das Problem zu verstehen, hilft ein Blick auf das Wahlsystem. Bei der Kommunalwahl in Niedersachsen hat jede Wählerin und jeder Wähler für jede Vertretung drei Stimmen. Diese Stimmen können frei verteilt werden.

  • Kumulieren: Man kann alle drei Stimmen einer Person oder einer Liste geben.
  • Panaschieren: Man kann die Stimmen auf Kandidaten verschiedener Parteien aufteilen.
  • Listenstimme: Man kann eine Stimme auch einfach der ganzen Liste einer Partei geben.

Wählen dürfen bei der Kommunalwahl in Niedersachsen schon 16-Jährige. Das Land war 1996 das erste Bundesland, das dieses Wahlalter auf kommunaler Ebene einführte. Die Sitze werden am Ende nach dem Gesamtergebnis jeder Liste verteilt. Wie viele Sitze eine Partei bekommt, hängt also von ihren Stimmen ab – wer die Sitze bekommt, von den Namen auf ihrer Liste.

Warum die Sitze nicht nachbesetzt werden dürfen

Viele fragen sich: Kann die Partei nicht einfach nachträglich Leute benennen? Die Antwort ist nein. Das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz regelt diesen Fall eindeutig. Erhält ein Wahlvorschlag mehr Sitze, als er Bewerberinnen und Bewerber hat, bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.

Der Grund für diese strenge Regel ist demokratisch. Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme für eine Liste mit bekannten Namen ab. Würde eine Partei nach der Wahl beliebig neue Personen nachschieben dürfen, hätten die Wähler über diese Personen nie abgestimmt. Deshalb gilt: Wer nicht auf dem Stimmzettel stand, kann auch nicht nachrücken.

Die Wahlperiode der Kommunalvertretungen dauert fünf Jahre. Die leeren Sitze der AfD Niedersachsen bleiben also bis 2031 unbesetzt.

Wo die AfD Niedersachsen besonders viele Sitze leer lässt

Betroffen sind Kommunalvertretungen quer durch das ganze Land. Einige Regionen fallen aber besonders auf:

  • Landkreis Osnabrück: 25 unbesetzte AfD-Sitze in den Gemeinden
  • Landkreis Leer: 24 Sitze
  • Landkreis Aurich: 22 Sitze
  • Landkreis Peine: 20 Sitze in den Gemeinden, dazu 3 im Kreistag
  • Stadt Emden: 3 Sitze im Stadtrat
  • Kreistag Schaumburg: 1 Sitz

Auffällig ist, dass vor allem ländliche Regionen und kleinere Gemeinden betroffen sind. Dort ist es für jede Partei schwerer, genügend Kandidatinnen und Kandidaten zu finden – für eine Partei ohne gewachsene lokale Strukturen erst recht.

Warum der AfD Niedersachsen die Kandidaten fehlen

Dass die Listen so kurz waren, hat mehrere Gründe. Der wichtigste ist das Tempo des Wachstums. Die AfD hat ihr Ergebnis innerhalb von fünf Jahren mehr als verdreifacht. Die Zahl der aktiven Mitglieder vor Ort ist nicht im gleichen Maß gewachsen.

Ein zweiter Grund ist die Sorge vor persönlichen Folgen. Der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes in Bohmte im Landkreis Osnabrück sagte schon vor der Wahl dem NDR, viele Parteimitglieder wollten öffentlich kein „Gesicht“ zeigen. Sie fürchteten berufliche Konsequenzen. Wer auf einer Kommunalwahlliste steht, ist mit Namen und Wohnort öffentlich sichtbar.

Dazu kommt ein dritter Punkt: Der Landesverband der AfD Niedersachsen wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft. Die Partei wehrt sich juristisch dagegen. Für manche Mitglieder, etwa im öffentlichen Dienst, kann eine sichtbare Kandidatur deshalb heikel sein.

In mehreren Gemeinden trat die AfD Niedersachsen aus diesen Gründen gar nicht erst mit eigenen Listen an.

Warum das bei anderen Parteien kaum vorkommt

Unbesetzte Sitze gibt es auch bei anderen Parteien, aber nur vereinzelt. Nach einem Zwischenstand der Landeswahlleitung sah die Verteilung so aus:

Partei / GruppeUnbesetzte Sitze
AfD258
SPD10
Wählergruppen7
Grüne6
BSW6
CDU4
FDP3
Volt1

CDU und SPD haben in Niedersachsen seit Jahrzehnten Ortsverbände in fast jeder Gemeinde. Sie stellen routinemäßig lange Listen auf, auch mit Kandidaten, die kaum Chancen haben. So entsteht ein Puffer für den Fall, dass das Ergebnis besser ausfällt als erwartet.

Auch im Vergleich mit früheren Wahlen ist der Wert außergewöhnlich. Nach den Kommunalwahlen 2021 blieben in ganz Niedersachsen nur 41 Sitze leer, 2016 waren es 54. Die Zahl hat sich also etwa versechsfacht – fast ausschließlich wegen der AfD.

Was die leeren Sitze für die Kommunalpolitik bedeuten

Ein leerer Sitz zählt bei Abstimmungen nicht mit. Ein Rat mit 30 Sitzen, von denen zwei leer bleiben, entscheidet in der Praxis mit 28 Mitgliedern. Das verschiebt die Gewichte leicht: Die anderen Fraktionen haben relativ mehr Einfluss, die AfD weniger, als ihr Stimmenanteil eigentlich hergeben würde.

Wie stark sich das im Alltag auswirkt, hängt vom einzelnen Rat ab. In Gemeinden, in denen es knappe Mehrheiten gibt, kann ein fehlender Sitz entscheidend sein. In vielen anderen Räten dürfte sich wenig ändern. Der parteilose Bürgermeister der Gemeinde Loxstedt im Kreis Cuxhaven etwa sagte laut buten un binnen, der Einfluss halte sich in Grenzen.

Für die AfD Niedersachsen selbst bedeutet es vor allem: Sie kann einen beachtlichen Teil ihres Wahlerfolgs nicht in politischen Einfluss vor Ort umsetzen.

Warum die Zahl sich noch ändern kann

Alle genannten Zahlen beruhen auf dem vorläufigen Ergebnis. Als die ersten Angaben veröffentlicht wurden, fehlten noch die Gemeindeergebnisse aus dem Landkreis Rotenburg. Allein dort bleiben nach Angaben des Landeswahlleiters elf weitere AfD-Sitze in Gemeinderäten frei. Die endgültige Bekanntmachung aller Ergebnisse erwartet die Landeswahlleitung frühestens im November 2026.

Warum die Wahl in Niedersachsen Teil eines größeren Trends ist

Die Kommunalwahl in Niedersachsen war der Auftakt eines Wahlmonats. Eine Woche zuvor wurde die AfD in Sachsen-Anhalt erstmals stärkste Kraft in einem Landtag – mehr dazu in Warum gewann die AfD Sachsen-Anhalt die Landtagswahl?. Eine Woche danach lag sie auch in Mecklenburg-Vorpommern vorn, wie wir in Warum die CDU bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern erstmals rausfliegt erklären. In Berlin legte sie ebenfalls zu, siehe Wahl Berlin 2026.

Niedersachsen zeigt dabei einen Aspekt, der in den großen Landtagswahlen weniger sichtbar ist: Wahlerfolg allein reicht nicht. Eine Partei braucht auch Menschen, die bereit sind, vor Ort Verantwortung zu übernehmen. Wo diese Basis fehlt, bleiben Stimmen ohne Wirkung.

Weitere Hintergründe finden Sie in unserer Rubrik Politik.

Häufige Fragen

Wie viele Sitze kann die AfD Niedersachsen nicht besetzen?

Nach dem vorläufigen Ergebnis 258 Sitze in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen. Landesweit bleiben insgesamt 314 Sitze leer. Die Zahl kann sich bis zur endgültigen Bekanntmachung noch ändern.

Warum kann die AfD die Sitze nicht nachträglich besetzen?

Das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz verbietet es. Erhält eine Liste mehr Sitze als Bewerber, bleiben die übrigen Sitze bis zum Ende der Wahlperiode leer. Nur wer auf dem Stimmzettel stand, kann ein Mandat bekommen.

Wie lange bleiben die Sitze der AfD Niedersachsen leer?

Bis zum Ende der fünfjährigen Wahlperiode, also bis zur nächsten Kommunalwahl in Niedersachsen im Jahr 2031.

Warum hat die AfD Niedersachsen so wenige Kandidaten aufgestellt?

Die Partei ist schneller gewachsen als ihre lokale Basis. Zudem wollten laut einem AfD-Kreisvorsitzenden viele Mitglieder aus Sorge vor beruflichen Folgen nicht öffentlich kandidieren. In manchen Gemeinden trat die AfD gar nicht an.

Wer hat die Kommunalwahl in Niedersachsen gewonnen?

Die CDU wurde mit 27,2 Prozent stärkste Kraft auf Kreisebene, vor der SPD mit 24,6 Prozent und der AfD mit 15,9 Prozent.

Haben andere Parteien auch unbesetzte Sitze?

Ja, aber nur wenige. Nach einem Zwischenstand waren es bei der SPD 10, bei Grünen und BSW je 6, bei der CDU 4 und bei der FDP 3 Sitze.

Wann war die Kommunalwahl in Niedersachsen?

Am Sonntag, dem 13. September 2026. Das endgültige Ergebnis wird frühestens im November 2026 erwartet.

Warum ficht die AfD Niedersachsen die Kommunalwahl an?

Vier Politiker der AfD Niedersachsen waren von den örtlichen Wahlausschüssen nicht als Kandidaten für Bürgermeister- und Landratsämter zugelassen worden, weil Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestanden. Sie fechten deshalb die Gültigkeit der Wahl vom 13. September in Friesland, Lüneburg, Wilhelmshaven und Herzberg am Harz an.

Hat die Wahlanfechtung etwas mit den leeren Sitzen zu tun?

Nein. Die 258 unbesetzten Sitze entstehen, weil die AfD Niedersachsen auf ihren Listen für Räte und Kreistage zu wenige Bewerber aufgestellt hatte. Die Anfechtungen betreffen Direktwahlen zu Wahlbeamtenämtern. Das sind zwei getrennte Vorgänge.

Auf welcher Grundlage wurden Kandidaten ausgeschlossen?

Der niedersächsische Landtag hatte das Kommunalwahlrecht am 28. April 2026 geändert. Für Wahlbeamtenämter ist seitdem eine Prüfung vorgesehen, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass ein Bewerber nicht jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Die Anforderung selbst bestand schon vorher, neu ist das Prüfverfahren.

Wurden alle Kandidaten der AfD Niedersachsen ausgeschlossen?

Nein. Von 18 überprüften Bewerbern wurden mehrere zugelassen, darunter Kandidaten in Bersenbrück, Hannover, Gifhorn, Hameln-Pyrmont und Northeim. In einem Fall wurde eine ablehnende Entscheidung nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht revidiert.

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