Rentenkommission: Warum die Rente mit 63 wegfallen soll

Last Updated on 3 Wochen ago by TodayWhy Editorial

Am 23. Juni 2026 hat die Rentenkommission ihren Abschlussbericht offiziell an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Nach knapp sechs Monaten und rund 150 Sitzungsstunden hat das 13-köpfige Gremium unter dem Vorsitz von Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt – getragen von allen Mitgliedern, wenn auch bei einzelnen Punkten mit Gegenstimmen oder Enthaltungen. Merz kündigte an, das Reformpaket vollständig umsetzen zu wollen: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“ Warum reicht der Kommission ein höheres Renteneintrittsalter, eine Aktienrente und das Ende der Rente mit 63 – und was bedeutet das konkret?

Warum soll das Renteneintrittsalter steigen?

Die Kommission empfiehlt, das Renteneintrittsalter ab 2032 schrittweise an die steigende Lebenserwartung zu koppeln – im Verhältnis zwei zu eins: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen die Menschen acht Monate länger arbeiten und vier Monate länger Rente beziehen. Nach aktuellen Prognosen bedeutet das eine Regelaltersgrenze von 67,5 Jahren im Jahr 2041, 68 Jahren im Jahr 2051 und rechnerisch 70 Jahren in den 2090er-Jahren. Eine sofortige „Rente mit 70“, wie zuletzt spekuliert, sieht der Bericht ausdrücklich nicht vor.

Warum soll die Rente mit 63 wegfallen?

Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren – im Volksmund „Rente mit 63“ – vollständig abzuschaffen. Zusätzlich soll die Altersgrenze für die regulär vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen und danach parallel zur Regelaltersgrenze weiter mitwachsen, sodass das Renteneintrittsfenster bei drei Jahren bleibt. Wer schon heute mit 63 in Rente geht, bliebe von der Änderung unberührt – das Gremium geht von Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge aus, betroffen wären vor allem die Jahrgänge ab etwa 1970/71. Eine Studie des DIW auf Basis von IAB-Daten stützt die Reform: Demnach nutzen die abschlagsfreie Frührente überproportional Versicherte mit stabilen Erwerbsbiografien und vergleichsweise guten Einkommen – nicht primär jene aus besonders belastenden Berufen, für die die Regelung ursprünglich gedacht war. Als Ersatz für besonders gesundheitlich beeinträchtigte Fälle schlägt die Kommission eine neue „Schutzrente für langjährige Beitragszahler“ vor.

Was hat es mit der geplanten Aktienrente auf sich?

Kernstück des Pakets ist eine neue, kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild: Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen künftig verpflichtend je zur Hälfte einen zusätzlichen Beitrag von zusammen zwei Prozent des Bruttolohns in einen staatlich gelenkten Fonds einzahlen, der am Kapitalmarkt angelegt wird. Bis der Fonds nennenswerte Erträge abwirft, soll ein staatlicher Steuerzuschuss sicherstellen, dass das Rentenniveau für alle Rentenzugänge mindestens so hoch bleibt wie heute. Mittelfristig soll die Kapitalsäule das Rentenniveau stabilisieren und für jüngere Jahrgänge wieder anheben – von den höheren Renten würden vor allem jene profitieren, die ab etwa 2040 in den Ruhestand gehen. Wie das schwedische Modell im Detail funktioniert, erklären wir im Artikel Warum will Deutschland eine Aktienrente nach schwedischem Vorbild einführen?

Wer soll künftig zusätzlich einzahlen?

Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit soll die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung für alle umgebaut werden. Dazu gehört perspektivisch die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen wie Selbstständiger ohne anderweitige Altersvorsorge sowie künftig auch von Abgeordneten in Bundestag und Landtagen. Beamtinnen und Beamte sollen vorerst nicht vollständig in die gesetzliche Rente einbezogen werden, allerdings sind erste Schritte in diese Richtung sowie eine Verringerung des Pensionsniveaus vorgesehen. Beitragsfreie Minijobs sollen laut Berichten künftig nur noch Schülerinnen und Schülern vorbehalten sein. Die Hintergründe dazu, warum gerade Beamtinnen und Beamte vorerst ausgenommen bleiben, erklären wir im Artikel Warum sollen jetzt auch Beamte und Selbstständige in die Rentenversicherung?

Was bleibt unverändert?

Bereits beschlossene Maßnahmen der schwarz-roten Koalition – darunter die umstrittene Mütterrente III und die Haltelinie, die das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent sichert – tastet die Kommission ausdrücklich nicht an, obwohl beide Regelungen unter Fachleuten als kritisch gelten. Ab 2032 soll zudem der derzeit ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen, der die jährliche Rentenanpassung an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern koppelt und damit einen geringeren Anstieg der Renten bedeutet. Was die bereits beschlossene Mütterrente III konkret bedeutet, erklären wir im Artikel Warum bekommen Mütter jetzt mehr Rente? Die Mütterrente III erklärt.

Wie geht es jetzt weiter?

Mit der Übergabe ist noch keine einzige Reform gesetzlich beschlossen – die Empfehlungen gelten als Diskussionsgrundlage für den Koalitionsausschuss, der Anfang Juli darüber berät. SPD und CDU signalisierten unmittelbar nach der Übergabe Zustimmung zum Gesamtpaket, trotz des Wegfalls der ursprünglich im Koalitionsvertrag zugesicherten Rente mit 63. Kritik kommt vor allem von Gewerkschaften: IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban warnte, die Kommission dürfe „nicht zu einer Kürzungskommission werden“, ver.di-Chef Frank Werneke äußerte sich ähnlich kritisch zur Kapitalsäule wegen ihrer ungewissen Erträge. DIW-Präsident Marcel Fratzscher bewertete das Paket dagegen als richtungsweisend, wenn auch insgesamt noch zu vorsichtig. Ob und in welcher Form die Empfehlungen tatsächlich Gesetz werden, entscheidet am Ende die Bundesregierung.

Einen Gesamtüberblick über das komplette Reformpaket — inklusive der Vorgeschichte und aller weiteren Empfehlungen — gibt unser Pillar-Artikel Warum reformiert Deutschland die Rente?

Den vollständigen Auftrag und die Zusammensetzung der Kommission hat die Bundesregierung bereits bei der Einsetzung im Januar 2026 dokumentiert. Den vollständigen Bericht mit allen 33 Empfehlungen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

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