Last Updated on 11 Stunden ago by TodayWhy Editorial
Mindestlohn 2027 heißt 14,60 Euro brutto je Stunde, ab dem 1. Januar. Die Minijob-Grenze steigt mit auf 633 Euro im Monat. Beides steht schon fest.
Wer im Oktober 2026 Mindestlohn 2027 sucht, will keine Debatte über Armutslöhne. Gesucht wird der Stundensatz im neuen Jahr. Die kurze Antwort: Am 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro. Das sind 70 Cent mehr, rund 5 Prozent. Wer 40 Stunden die Woche zum Mindestlohn arbeitet, kommt rechnerisch auf etwa 121 Euro brutto mehr im Monat. Wer einen Minijob hat, darf künftig 633 Euro im Monat verdienen, statt 603.
Die Zahl ist kein Entwurf. Sie steht in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Das Bundeskabinett hat sie am 29. Oktober 2025 beschlossen, verkündet wurde sie am 7. November 2025. Grundlage war der Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Deshalb muss niemand bis Silvester warten, ob Berlin noch einmal nachverhandelt.
Mindestlohn 2027: die Zahlen auf einen Blick
| 2025 | 2026 | Mindestlohn 2027 | |
|---|---|---|---|
| Stundenlohn | 12,82 Euro | 13,90 Euro | 14,60 Euro |
| Minijob-Grenze / Monat | — | 603 Euro | 633 Euro |
| Minijob / Jahr | — | 7.236 Euro | 7.596 Euro |
| Rechtsgrundlage | Vierte Verordnung | MiLoV5, erste Stufe | MiLoV5, zweite Stufe |
Die zweite Stufe ist die kleinere. Von 2025 auf 2026 stieg der Satz um 1,08 Euro, das waren 8,42 Prozent. Von 2026 auf 2027 kommen 70 Cent dazu, 5,04 Prozent. Zusammengenommen sind das 1,78 Euro in zwei Jahren, knapp 14 Prozent. Das Bundesarbeitsministerium nannte das die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Anhebung seit Einführung des Mindestlohns.
Warum steigt der Mindestlohn 2027?
Nicht weil das Kabinett im Herbst 2026 noch einmal entschieden hätte. Die Erhöhung ist der zweite Teil eines Pakets, das schon im Sommer 2025 feststand. Die Mindestlohnkommission – Arbeitgeber, Gewerkschaften, Wissenschaft – schlägt alle zwei Jahre eine Höhe vor. Am 27. Juni 2025 einigte sie sich auf zwei Stufen: 13,90 Euro ab 2026, 14,60 Euro ab 2027. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt, wie das Mindestlohngesetz es vorsieht.
Die Kommission orientiert sich an der Tarifentwicklung. Steigen die ausgehandelten Löhne, soll der gesetzliche Boden mitziehen, damit der Abstand zu den Tarifen nicht wächst. Zwei Stufen statt einer sollten den Sprung für die Betriebe strecken. Bärbel Bas, damals Bundesarbeitsministerin, sagte bei der Kabinettsentscheidung, die Unternehmen könnten die Kosten so über zwei Jahre verteilen.
Darum die Suche nach Mindestlohn 2027 im Herbst 2026: Die erste Stufe ist schon im Lohn, die zweite steht im Kalender. Wer Verträge für Januar schreibt, braucht die Zahl jetzt, nicht im Dezember.
Wie viel mehr bleibt auf dem Konto?
Die Tabelle rechnet mit dem Brutto bei gleichbleibender Stundenzahl. Netto hängt an Steuerklasse, Kindern und Krankenkasse. Der Mindestlohn selbst ist brutto.
| Arbeitszeit | Brutto 2026 (13,90 €) | Brutto 2027 (14,60 €) | Plus / Monat |
|---|---|---|---|
| 10 Std./Woche | 602 Euro | 633 Euro | +30 Euro |
| 20 Std./Woche | 1.205 Euro | 1.265 Euro | +61 Euro |
| 25 Std./Woche | 1.506 Euro | 1.582 Euro | +76 Euro |
| 30 Std./Woche | 1.807 Euro | 1.898 Euro | +91 Euro |
| 35 Std./Woche | 2.108 Euro | 2.215 Euro | +106 Euro |
| 40 Std./Woche | 2.409 Euro | 2.531 Euro | +121 Euro |
Die Monatsbeträge sind Näherungen aus Wochenstunden mal 4,33. Wer exakt 173,3 Stunden im Monat rechnet, landet bei rund 2.409 Euro (2026) und 2.531 Euro (2027). Der Unterschied bleibt bei etwa 121 Euro brutto. Über ein Jahr sind das bei einer vollen Stelle rund 1.450 Euro mehr brutto als 2026, und gut 3.400 Euro mehr als auf Basis des Satzes von 2025.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund schätzt, dass rund sechs Millionen Beschäftigte von der Anhebung profitieren. Die Bundesregierung rechnete für 2026 mit zusätzlichen Lohnkosten von etwa 2,2 Milliarden Euro, für 2027 mit 3,4 Milliarden. Das sind Schätzungen, keine Kassenbelege.
Minijob-Grenze 2027: warum sie automatisch mitsteigt
Die Minijob-Grenze 2027 ist keine zweite politische Entscheidung. Seit 2022 hängt die Geringfügigkeitsgrenze am Mindestlohn. Steigt der Stundenlohn, steigt die Grenze. Die Formel steht in § 8 Absatz 1a SGB IV:
Verdienstgrenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro gerundet.
Für 2027: 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro im Monat. Im Jahr sind das 7.596 Euro. 2026 waren es 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr. Die Minijob-Zentrale rechnet dieselbe Formel.
Der Trick der Kopplung: Die zulässige Arbeitszeit bleibt bei etwa zehn Stunden die Woche. 2026 waren 603 Euro geteilt durch 13,90 Euro rund 43 Stunden im Monat. 2027 sind 633 Euro geteilt durch 14,60 Euro wieder rund 43 Stunden. Wer schon an der Grenze arbeitet, darf 30 Euro mehr verdienen, ohne allein deshalb in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Wer unter der Grenze bleibt, muss nichts neu anmelden. Die neue Grenze gilt von selbst.
Überschreitungen bleiben heikel. Einmalig und unvorhersehbar darf die Grenze in einem Monat überschritten werden, solange das im Jahr ausgeglichen wird. Regelmäßig darüber ist kein Minijob mehr. Die Minijob-Zentrale erklärt die Ausnahme auf ihrer Seite zur Verdienstgrenze. Wer unsicher ist, rechnet das Jahr, nicht den einzelnen Monat.
Wer den Mindestlohn 2027 bekommt – und wer nicht
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Er gilt auch für Minijobs. Er gilt nicht für echte Selbstständige, nicht für Auszubildende in der Berufsausbildung, und in den ersten sechs Monaten nicht für Langzeitarbeitslose, die eine Beschäftigung aufnehmen. Praktikantinnen und Praktikanten sind je nach Art des Praktikums ein- oder ausgeschlossen. Wer unsicher ist, schaut ins Mindestlohngesetz, nicht in den Arbeitsvertrag: Ein Vertrag unter 14,60 Euro ist ab Januar 2027 unwirksam, der gesetzliche Satz gilt trotzdem.
Tariflöhne liegen oft darüber. Der Mindestlohn ist der Boden, nicht das übliche Gehalt. Wer schon 16 oder 18 Euro bekommt, merkt von der Verordnung nichts auf dem Zettel. Die Suche nach Mindestlohn 2027 kommt vor allem aus Einzelhandel, Gastronomie, Reinigung, Pflegehilfen und aus Betrieben, die knapp über dem alten Satz zahlen.
Was Arbeitgeber zum Jahreswechsel tun müssen
Nichts Dramatisches, aber pünktlich. Ab dem 1. Januar 2027 muss jede bezahlte Stunde mindestens 14,60 Euro bringen. Das betrifft Grundlohn, nicht Zulagen, die der Gesetzgeber nicht anrechnet. Wer Minijobber an der alten Grenze von 603 Euro beschäftigt und die Stunden halten will, hebt den Monatslohn auf bis zu 633 Euro. Wer die Stunden kürzt, bleibt unter der Grenze, zahlt aber denselben Stundenlohn.
Die Dokumentation bleibt. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit von Mindestlohn-Beschäftigten aufzeichnen, mit Ausnahmen für manche Tarifbereiche. Die Kontrolle liegt beim Zoll, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Ein zu niedriger Satz ist kein Kavaliersdelikt: Nachzahlung, Bußgeld, im Wiederholungsfall der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Häufige Fragen zum Mindestlohn 2027
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
14,60 Euro brutto je Zeitstunde, ab dem 1. Januar 2027. 2026 sind es 13,90 Euro.
Ist das schon beschlossen?
Ja. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Kabinettsbeschluss 29. Oktober 2025, verkündet am 7. November 2025. Es ist kein Entwurf mehr.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
633 Euro im Monat, 7.596 Euro im Jahr. Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn.
Muss ich den Minijob neu anmelden?
Nein. Die höhere Grenze gilt von selbst. Nur wer dauerhaft über 633 Euro kommt, verlässt den Minijob.
Wie viel mehr bei 40 Stunden?
Rund 121 Euro brutto im Monat, etwa 2.531 Euro statt 2.409 Euro.
Gilt der Satz auch für Minijobs?
Ja. Der Mindestlohn gilt auch in der geringfügigen Beschäftigung.
Fazit: Darum diese Zahl, darum jetzt
Mindestlohn 2027 ist die zweite Stufe eines Beschlusses von 2025, nicht eine neue Debatte. 14,60 Euro ab 1. Januar, Minijob-Grenze 633 Euro, Formel im Sozialgesetzbuch, Verordnung schon verkündet. Wer die Rente daneben plant, stößt auf dieselbe Logik der gestreckten Wirkung: Auch die Mütterrente III gilt ab 2027, kommt aber erst später aufs Konto. Beim Mindestlohn ist die Verzögerung kürzer. Der Zettel im Januar muss stimmen.