Last Updated on 10 Stunden ago by TodayWhy Editorial
Am 23. Juni 2026 soll die Rentenkommission der Bundesregierung rund 30 Reformvorschläge an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Nach fünfeinhalb Monaten und rund 150 Sitzungsstunden hat sich das 13-köpfige Gremium nach Medienberichten auf ein weitgehend einvernehmliches Gesamtpaket verständigt. Warum reicht der Kommission ein höheres Renteneintrittsalter, eine Aktienrente und das Ende der Rente mit 63 – und was bedeutet das konkret?
Warum soll das Renteneintrittsalter steigen?
Den Empfehlungen zufolge soll das Renteneintrittsalter ab 2032 schrittweise an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden – nach einem sogenannten „Zwei-zu-Eins-Modell“: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen die Menschen acht Monate länger arbeiten und vier Monate länger Rente beziehen können. Nach aktuellen Prognosen entspräche das einem Anstieg des Renteneintrittsalters von rund einem halben Jahr pro Jahrzehnt. Eine „Rente mit 70“, wie sie zuletzt spekulativ diskutiert wurde, findet sich in den Vorschlägen ausdrücklich nicht.
Warum soll die Rente mit 63 wegfallen?
Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren – im Volksmund „Rente mit 63“ – abzuschaffen. Aus Sicht der Fachleute begünstigt die Regelung überproportional Menschen mit durchgehend hohen Einkommen und stabilen Erwerbsbiografien, während sie das Rentensystem zusätzlich finanziell belastet. Kritik kommt unter anderem von der Linksfraktion: Schon das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren sei für viele Berufsgruppen kaum erreichbar, so der Einwand.
Was hat es mit der geplanten Aktienrente auf sich?
Kernstück des Pakets ist eine neue, kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild: Ein Teil der Beiträge soll künftig am Aktienmarkt angelegt werden, verwaltet von einem Staatsfonds. Anfangs sollen 0,5 Prozent des Bruttolohns einfließen, langfristig bis zu zwei Prozent – finanziert zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Mit den erwarteten Erträgen soll das Rentenniveau stabilisiert und langfristig sogar erhöht werden: Die Kommission nennt ein Zielniveau von 48 Prozent und ab 2040 von 50 Prozent, wenn Umlage- und Kapitalsäule zusammengerechnet werden. Von den höheren Renten würden vor allem jene profitieren, die ab etwa 2040 in den Ruhestand gehen.
Wer soll künftig zusätzlich einzahlen?
Um die Rentenkasse auf eine breitere Basis zu stellen, schlägt die Kommission eine schrittweise Erwerbstätigenversicherung vor. Dazu gehören unter anderem die Einbeziehung von Selbstständigen ohne anderweitige Altersvorsorge sowie künftig auch von Abgeordneten in Bundestag und Landtagen. Beamtinnen und Beamte sollen vorerst nicht vollständig in die gesetzliche Rente einbezogen werden, allerdings sind erste Schritte in diese Richtung sowie eine Verringerung des Pensionsniveaus vorgesehen. Beitragsfreie Minijobs sollen laut Berichten künftig nur noch Schülerinnen und Schülern vorbehalten sein – ein Anreiz, um die wöchentliche Arbeitszeit insgesamt zu erhöhen.
Was bleibt unverändert?
Bereits beschlossene Maßnahmen der schwarz-roten Koalition – darunter die umstrittene Mütterrente III und die sogenannte Haltelinie, die das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent sichert – tastet die Kommission ausdrücklich nicht an, obwohl beide Regelungen unter Fachleuten als kritisch gelten. Ab 2032 soll zudem der derzeit ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen, der die jährliche Rentenanpassung an die Zahl der Beitragszahler koppelt.
Wie geht es jetzt weiter?
Mit der Übergabe der Vorschläge an die Bundesregierung ist noch keine einzige Reform beschlossen. Die Vorschläge gelten zunächst als Diskussionsgrundlage und sollen Anfang Juli im Koalitionsausschuss beraten werden. Ökonomen wie DIW-Präsident Marcel Fratzscher bewerten das Paket als richtungsweisend, aber insgesamt noch zu vorsichtig. Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren dagegen vor allem die Kapitalsäule wegen ihrer ungewissen Erträge sowie die zusätzliche Belastung körperlich beanspruchender Berufe durch ein höheres Renteneintrittsalter. Ob und in welcher Form die Empfehlungen tatsächlich Gesetz werden, entscheidet am Ende allein die Bundesregierung.
Den vollständigen Auftrag und die Zusammensetzung der Kommission hat die Bundesregierung bereits bei der Einsetzung im Januar 2026 dokumentiert.
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