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Wann kann ich in Rente gehen? Die Regelaltersgrenze liegt für die meisten aktuell zwischen 66 und 67 Jahren – je nach Geburtsjahr. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht sie mit 67. Daneben gibt es frühere Optionen: nach 35 Versicherungsjahren ab 63 mit Abschlägen oder nach 45 Jahren abschlagsfrei früher (für jüngere Jahrgänge mit 65).
Die Frage „wann kann ich in Rente gehen“ hängt nicht nur vom Alter ab, sondern von der Art der Altersrente, der Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und dem genauen Geburtsdatum. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) unterscheidet mehrere Zugänge. Die wichtigste Grenze ist die Regelaltersgrenze, die seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Wer diese Grenze erreicht und mindestens fünf Jahre Wartezeit erfüllt hat, erhält die Regelaltersrente ohne Abschläge. Frühere Renten sind möglich, kosten aber in der Regel dauerhafte Abschläge oder erfordern längere Beitragszeiten.
In diesem Beitrag erklären wir klar und aktuell, wann Sie regulär, vorzeitig oder abschlagsfrei in Rente gehen können, welche Zeiten zählen und wie sich das auf die Höhe der Rente auswirkt. Die Angaben beziehen sich auf den Stand 2026 und die geltenden Regelungen nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Die Regelaltersgrenze: Wann geht es ohne Abschläge?
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem die normale Altersrente ohne Abschläge beginnt. Voraussetzung ist die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Seit 2012 wird diese Grenze für die Geburtsjahrgänge ab 1947 schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt sie bei genau 67 Jahren. Die Anhebung läuft bis 2031.
Hier die Übersicht für die aktuell relevanten Jahrgänge:
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Ungefährer Rentenbeginn (je nach Geburtsmonat) |
|---|---|---|
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate | 2025/2026 |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 2026/2027 |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 2027/2028 |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 2028/2029 |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 2029/2030 |
| ab 1964 | 67 Jahre | ab 2031 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, § 235 SGB VI. Der genaue Beginn hängt vom individuellen Geburtsdatum ab. Die Rente beginnt in der Regel am ersten Tag des Folgemonats nach Erreichen der Altersgrenze. Wer am 1. eines Monats geboren ist, kann oft schon im selben Monat starten.
Beispiel: Wer am 15. März 1961 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 6 Monaten im September 2027. Die erste Rentenzahlung erfolgt zum 1. Oktober 2027.
Die vier Wege in die Altersrente
Neben der Regelaltersrente gibt es drei weitere wichtige Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Welche für Sie infrage kommt, hängt von der Länge Ihrer Versicherungszeiten und gegebenenfalls von einer Schwerbehinderung ab.
| Rentenart | Wartezeit | Frühester Start (ca.) | Abschlag |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre | Regelaltersgrenze (66–67) | keiner |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 35 Jahre | ab 63 | 0,3 % pro Monat (bis max. 14,4 %) |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre | je nach Jahrgang 63–65 | keiner |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 35 Jahre + GdB ≥ 50 | zwei Jahre vor Regelaltersgrenze | bis 10,8 % |
Die Altersrente für langjährig Versicherte ist die häufigste Möglichkeit, früher aufzuhören. Sie verlangt 35 Versicherungsjahre. Dazu zählen Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und bestimmte Anrechnungszeiten. Ab dem 63. Lebensjahr können Sie diese Rente beantragen – allerdings mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze gehen. Bei maximal vier Jahren früher (für Jahrgang 1964) summiert sich das auf 14,4 Prozent.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist attraktiver, weil sie abschlagsfrei ist. Sie erfordert 45 Jahre anrechenbare Zeiten und kann nicht noch früher mit Abschlag genommen werden. Für alle ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren – also zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Ältere Jahrgänge konnten noch mit 63 oder etwas später starten. Umgangssprachlich wird sie oft noch „Rente mit 63“ genannt, was für die meisten heute nicht mehr stimmt.
Was zählt für die 35 und 45 Jahre?
Nicht jede Versicherungszeit zählt gleichermaßen für beide Rentenarten. Für die 35 Jahre der langjährig Versicherten zählen nahezu alle rentenrechtlichen Zeiten: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten (für die ersten Jahre), Berücksichtigungszeiten für Kinder unter 10, Pflegezeiten, Krankengeld, Arbeitslosengeld und bestimmte Anrechnungszeiten wie Schule oder Studium (begrenzt).
Für die 45 Jahre der besonders langjährig Versicherten sind die Anforderungen strenger. Es zählen vor allem Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Wehr- und Zivildienst sowie bestimmte Ersatzzeiten. Freiwillige Beiträge zählen nur, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind. Zeiten des Arbeitslosengelds II (Bürgergeld) zählen in der Regel nicht. In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn gibt es weitere Einschränkungen beim Arbeitslosengeld.
Wer unsicher ist, ob die 35 oder 45 Jahre erreicht sind, sollte eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Fehlende Zeiten lassen sich oft noch nachtragen. Die Beratung ist kostenlos.
Abschläge: Was ein früherer Start kostet
Ein Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat klingt zunächst gering. Er gilt aber lebenslang. Wer vier Jahre (48 Monate) früher geht, verliert dauerhaft 14,4 Prozent der Rente. Bei einer angenommenen Bruttorente von 1.500 Euro bedeutet das monatlich rund 216 Euro weniger – über 20 Jahre Rentenbezug summiert sich das auf über 50.000 Euro vor Steuern und Sozialabgaben.
Die Regelaltersrente selbst kennt keine Abschläge, sobald die individuelle Regelaltersgrenze erreicht ist. Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und die Rente aufschiebt, erhält sogar Zuschläge. Jeder zusätzliche Monat bringt einen kleinen Bonus.
Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es keine Möglichkeit, noch früher mit Abschlag zu starten. Entweder Sie erfüllen die Altersgrenze und die 45 Jahre – dann geht es abschlagsfrei – oder Sie nutzen eine andere Rentenart mit Abschlag.
Wie hoch fällt die Rente aus?
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von den gesammelten Entgeltpunkten (Rentenpunkten) und dem aktuellen Rentenwert ab. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Rentenwert 42,52 Euro (BMAS, Deutsche Rentenversicherung). Wer 45 Jahre lang genau das Durchschnittsentgelt verdient hat (Standardrente / Eckrentner), erhält rechnerisch 1.913,40 Euro brutto im Monat.
In der Praxis liegt die durchschnittliche Altersrente deutlich darunter. Ende 2025 betrug der durchschnittliche Zahlbetrag aller Altersrenten rund 1.195 Euro. Männer kamen im Schnitt auf etwa 1.449 Euro, Frauen auf etwa 994 Euro. Besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren lagen höher, im Schnitt bei rund 1.700 Euro. Die Unterschiede erklären sich vor allem durch Teilzeit, Erwerbsunterbrechungen und niedrigere Löhne.
Die Rentenerhöhung wird jährlich angepasst. Der Rentenwert steigt in der Regel mit den Löhnen. Wer länger arbeitet oder höhere Beiträge zahlt, sammelt mehr Entgeltpunkte und verbessert die eigene Rente.
Wie finde ich mein genaues Datum?
Der schnellste Weg ist der kostenlose Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung. Mit wenigen Angaben zu Geburtsdatum und Versicherungszeiten zeigt er den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn. Alternativ steht die Renteninformation, die Versicherte ab dem 27. Lebensjahr regelmäßig erhalten, oder eine persönliche Beratung bei der DRV zur Verfügung. Online-Anträge können Sie über das Portal der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Wichtig: Die Rente muss beantragt werden. Sie kommt nicht automatisch. Empfohlen wird, den Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn zu stellen. Wer die Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann die Rente aufschieben und so Zuschläge sammeln.
Aktuelle Diskussionen und Reformen
Im Jahr 2026 hat die Alterssicherungskommission Empfehlungen vorgelegt, unter anderem zur Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren. Es wird diskutiert, ob diese Regelung langfristig angepasst oder durch gesundheitsbezogene Zugänge ersetzt wird. Beschlossen ist noch nichts. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die bisherigen Regeln. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die bestehenden Möglichkeiten weiterhin nutzen.
Für Beamte gelten andere Regeln. Die Beamtenpension folgt dem Beamtenversorgungsgesetz und ist nicht mit der gesetzlichen Rente identisch. Wer sowohl Renten- als auch Beamtenzeiten hat, sollte beide Systeme prüfen lassen.
Schwerbehinderte und weitere Sonderregelungen
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Voraussetzung sind ebenfalls 35 Versicherungsjahre. Der abschlagsfreie Beginn liegt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Für Jahrgang 1964 bedeutet das abschlagsfrei mit 65. Noch früher ist mit Abschlägen möglich – maximal drei Jahre vor der individuellen Grenze, was einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent bedeutet.
Es gibt außerdem Vertrauensschutzregelungen für bestimmte Gruppen, etwa für Personen, die vor 2007 Altersteilzeit vereinbart haben oder Anpassungsgeld aus dem Bergbau bezogen. Diese können unter Umständen noch mit 65 in die Regelaltersrente gehen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft solche Fälle individuell.
Wer im Ausland gearbeitet hat, kann unter Umständen ausländische Versicherungszeiten anrechnen lassen. Das gilt vor allem für Zeiten in EU-Staaten oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Auch hier lohnt sich eine frühzeitige Kontenklärung.
Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze
Viele Menschen arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus. In diesem Fall können Sie die Rente aufschieben. Für jeden Monat, den Sie die Rente später beginnen, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wer ein Jahr länger arbeitet, bekommt also dauerhaft 6 Prozent mehr Rente. Gleichzeitig sammeln Sie weiter Entgeltpunkte. Die Kombination aus Zuschlag und zusätzlichen Punkten kann die Rente spürbar erhöhen.
Seit 2023 ist es zudem möglich, neben der Rente unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenzen, die früher für vorzeitige Renten galten, wurden weitgehend abgeschafft. Das macht Teilzeit oder geringfügige Beschäftigung im Ruhestand attraktiver.
Steuern und Sozialabgaben auf die Rente
Die gesetzliche Rente ist nicht vollständig steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil steigt schrittweise. Wer 2026 in Rente geht, muss einen höheren Anteil versteuern als jemand, der 2010 in Rente gegangen ist. Zusätzlich fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Diese werden in der Regel direkt von der Rente abgezogen. Der Zahlbetrag, den Sie auf dem Konto sehen, liegt deshalb unter dem Bruttobetrag.
Wer eine hohe Rente und weitere Einkünfte hat, sollte die Steuererklärung im Blick behalten. Es gibt Freibeträge und Sonderausgaben, die den steuerpflichtigen Betrag senken können. Ein Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe kann hier helfen.
Praktische Tipps zur Vorbereitung
Drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn sollten Sie den Antrag stellen. Nutzen Sie den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung. Laden Sie benötigte Unterlagen digital hoch. Wer Lücken im Versicherungskonto vermutet, beantragt vorher eine Kontenklärung. Das dauert oft mehrere Wochen.
Prüfen Sie auch private Vorsorge: Betriebsrente, Riester, Rürup oder private Rentenversicherungen. Diese können parallel zur gesetzlichen Rente ausgezahlt werden und die Lücke schließen. Die Standardrente von rund 1.900 Euro brutto reicht vielen nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine realistische Planung sollte deshalb die gesamte Altersvorsorge berücksichtigen.
Wer unsicher ist, kann einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos und kann auch telefonisch oder per Video erfolgen. Bringen Sie Ihre Renteninformation und Unterlagen zu Erwerbszeiten mit.
Unterschiede zwischen Ost und West und historische Entwicklung
Früher gab es deutliche Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern bei der Rentenberechnung. Seit der vollständigen Angleichung des Rentenwerts ist der aktuelle Rentenwert bundesweit einheitlich. Unterschiede in den individuellen Rentenhöhen resultieren heute vor allem aus unterschiedlichen Erwerbsbiografien und nicht mehr aus getrennten Rechenwerten.
Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre wurde 2007 beschlossen und seit 2012 umgesetzt. Der Grund war die steigende Lebenserwartung. Menschen leben länger und beziehen die Rente entsprechend länger. Ohne Anpassung der Altersgrenze wären die Beiträge für die jüngere Generation stärker gestiegen. Die Anhebung erfolgt langsam, damit sich die Betroffenen darauf einstellen können. Für die Jahrgänge ab 1964 ist die Grenze von 67 Jahren fest.
Die durchschnittliche Bezugsdauer einer Altersrente lag zuletzt bei rund 22 Jahren. Frauen beziehen die Rente im Schnitt länger als Männer, weil sie eine höhere Lebenserwartung haben. Das macht eine solide Höhe der monatlichen Rente besonders wichtig.
Fazit: Wann kann ich in Rente gehen?
Wann kann ich in Rente gehen? Regulär erreichen die meisten die Regelaltersgrenze zwischen 66 und 67 Jahren – ab Jahrgang 1964 mit 67. Mit 35 Versicherungsjahren ist ein Start ab 63 mit Abschlägen möglich. Mit 45 Jahren geht es abschlagsfrei früher, für jüngere Jahrgänge mit 65. Die genaue Antwort hängt vom Geburtsdatum und den individuellen Versicherungszeiten ab. Nutzen Sie den Rechner der Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie Ihr Konto klären, um Überraschungen zu vermeiden. Eine frühzeitige Planung lohnt sich, weil Abschläge lebenslang wirken und zusätzliche Beitragsjahre die Rente spürbar erhöhen können.
Häufige Fragen
Wann kann ich in Rente gehen, wenn ich 1964 geboren bin?
Regulär mit 67 Jahren. Mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 65, mit 35 Versicherungsjahren ab 63 mit bis zu 14,4 Prozent Abschlag.
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird umgangssprachlich noch so genannt. Für die meisten Jahrgänge liegt das abschlagsfreie Eintrittsalter jedoch inzwischen bei 64 oder 65 Jahren. Ein Start mit 63 ist nur noch für sehr alte Jahrgänge oder mit Abschlägen bei der 35-Jahre-Rente möglich.
Wie hoch ist der Abschlag bei früherer Rente?
0,3 Prozent pro Monat, den Sie vor der individuellen Regelaltersgrenze gehen. Der Abschlag gilt lebenslang. Maximal sind es in der Regel 14,4 Prozent (vier Jahre früher).
Was zählt für die 45 Jahre?
Vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie bestimmte Sozialleistungszeiten. Arbeitslosengeld II zählt in der Regel nicht. Freiwillige Beiträge nur unter Bedingungen.
Muss ich die Rente beantragen?
Ja. Die Rente kommt nicht automatisch. Stellen Sie den Antrag idealerweise drei Monate vor dem gewünschten Beginn bei der Deutschen Rentenversicherung.