Rente für besonders langjährig Versicherte: Abschlagsfrei nach 45 Jahren

Last Updated on 8 Minuten ago by TodayWhy Editorial

Die Rente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht nach 45 Versicherungsjahren einen abschlagsfreien früheren Renteneintritt. Für alle ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren – zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67. Ältere Jahrgänge können noch früher starten. Ein noch früherer Bezug mit Abschlägen ist bei dieser Rentenart nicht möglich.

Umgangssprachlich wird die Rente für besonders langjährig Versicherte oft noch „Rente mit 63“ genannt. Das stimmt für die meisten heute nicht mehr. Nur Versicherte, die vor 1953 geboren wurden, konnten tatsächlich mit 63 Jahren abschlagsfrei gehen. Seitdem wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt oder bestimmte Zeiten angerechnet bekommen hat, kann aber weiterhin zwei Jahre vor der individuellen Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente gehen.

In diesem Beitrag erklären wir die genauen Voraussetzungen, welche Zeiten für die 45 Jahre zählen, ab welchem Alter welche Jahrgänge starten können und warum die Höhe der Rente trotzdem stark von den gesammelten Entgeltpunkten abhängt. Die Regelungen gelten nach dem Stand 2026 und sind im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) verankert.

Was ist die Rente für besonders langjährig Versicherte?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine eigene Rentenart der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie belohnt lange Erwerbsbiografien mit der Möglichkeit, früher ohne Abschläge aufzuhören. Voraussetzung sind mindestens 45 Jahre anrechenbare Zeiten und das Erreichen der jeweiligen Altersgrenze.

Im Gegensatz zur Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre), die ab 63 mit Abschlägen möglich ist, gibt es hier keine Option für einen noch früheren Start gegen Abschlag. Entweder Sie erfüllen die Bedingungen – dann geht es abschlagsfrei – oder Sie nutzen eine andere Rentenart.

Die Regelung wurde eingeführt, um Menschen zu belohnen, die besonders lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie steht im Spannungsfeld zwischen der Anerkennung langer Arbeitsleben und der finanziellen Stabilität des Rentensystems. Im Jahr 2026 gab es Diskussionen über eine mögliche Anpassung oder Abschaffung, beschlossen ist jedoch noch nichts.

Ab welchem Alter geht es abschlagsfrei?

Die Altersgrenze für die Rente für besonders langjährig Versicherte wurde parallel zur Regelaltersgrenze schrittweise angehoben. Hier die Übersicht:

GeburtsjahrAbschlagsfreier Beginn
vor 195363 Jahre
195363 Jahre + 2 Monate
195463 Jahre + 4 Monate
195563 Jahre + 6 Monate
195663 Jahre + 8 Monate
195763 Jahre + 10 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre + 2 Monate
196064 Jahre + 4 Monate
196164 Jahre + 6 Monate
196264 Jahre + 8 Monate
196364 Jahre + 10 Monate
ab 196465 Jahre

Quelle: Deutsche Rentenversicherung. Für alle ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze fest bei 65 Jahren. Das bedeutet: Wer 45 Jahre erfüllt, kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67 abschlagsfrei starten. Der genaue Beginn hängt wieder vom individuellen Geburtsdatum ab. Die Rente beginnt in der Regel am ersten des Folgemonats.

Welche Zeiten zählen für die 45 Jahre?

Nicht jede Versicherungszeit zählt für die 45 Jahre. Die Anforderungen sind strenger als bei der 35-Jahre-Rente. Zu den anrechenbaren Zeiten gehören insbesondere:

  • Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
  • Pflichtbeiträge für Minijobs (wenn vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt oder anteilig)
  • Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten für Kinder unter 10 Jahren
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege
  • Wehr- und Zivildienstzeiten
  • Bestimmte Ersatzzeiten (zum Beispiel politische Verfolgung in der DDR)
  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen Sozialleistungen wie Krankengeld (mit Einschränkungen in den letzten zwei Jahren)

Freiwillige Beiträge zählen nur, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind. Zeiten des Arbeitslosengelds II (Bürgergeld) und der früheren Arbeitslosenhilfe zählen in der Regel nicht. Auch Zeiten aus dem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung oder aus Rentensplitting zählen nicht. Anrechnungszeiten wie Schule, Studium oder Krankheit ohne Leistungsbezug zählen ebenfalls nicht für die 45 Jahre.

In den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn gibt es weitere Einschränkungen: Arbeitslosengeld wird nur unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe) angerechnet. Wer kurz vor der Rente Arbeitslosengeld bezieht, sollte die Auswirkungen prüfen lassen.

540 Kalendermonate entsprechen 45 Jahren. Wer Lücken vermutet, sollte eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Fehlende Zeiten lassen sich oft noch nachtragen, wenn Nachweise vorliegen.

Wie hoch fällt die Rente nach 45 Jahren aus?

45 Jahre bedeuten nicht automatisch eine bestimmte Rentenhöhe. Die Höhe hängt von den gesammelten Entgeltpunkten ab. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro (BMAS, Deutsche Rentenversicherung). Wer 45 Jahre lang genau das Durchschnittsentgelt verdient hat, erhält rechnerisch 1.913,40 Euro brutto im Monat (45 × 42,52 Euro).

In der Praxis liegt der Durchschnitt niedriger. Besonders langjährig Versicherte erhielten Ende 2025 im Schnitt rund 1.700 Euro. Wer lange zum Mindestlohn gearbeitet hat, kommt auch mit 45 Jahren oft nur auf eine deutlich niedrigere Rente. Die Grundrente kann in manchen Fällen aufstocken, ändert aber nichts daran, dass die Höhe stark vom Verdienstverlauf abhängt.

Die maximale rechnerische Rente bei 45 Jahren an der Beitragsbemessungsgrenze liegt bei rund 3.700 Euro brutto – ein Wert, den kaum jemand erreicht. Die meisten liegen deutlich darunter. Eine Kontenklärung und eine Prognose der Deutschen Rentenversicherung zeigen die individuelle Höhe.

Unterschied zur Rente für langjährig Versicherte

Viele verwechseln die beiden Rentenarten. Die Altersrente für langjährig Versicherte verlangt nur 35 Jahre. Sie kann ab 63 begonnen werden, kostet aber einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat. Bei vier Jahren früher summiert sich das auf 14,4 Prozent – lebenslang.

Die Rente für besonders langjährig Versicherte verlangt 45 Jahre, ist dafür abschlagsfrei und kann nicht noch früher mit Abschlag genommen werden. Wer die 45 Jahre knapp nicht erreicht, kann die 35-Jahre-Rente mit Abschlag nutzen oder bis zur Regelaltersgrenze warten. Die Übersicht zu allen Möglichkeiten, wann Sie in Rente gehen können, hilft bei der Einordnung.

Aktuelle Diskussion und mögliche Reformen

Die Alterssicherungskommission hat 2026 Empfehlungen vorgelegt, unter anderem zur Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren. Es wurde diskutiert, ob die Regelung langfristig angepasst oder durch einen Zugang nach Gesundheitsprüfung ersetzt wird. Gewerkschaften und Teile der Politik setzen sich für den Erhalt ein. Beschlossen ist noch nichts. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die bisherigen Regeln.

Wer die Voraussetzungen bereits erfüllt oder kurz davor steht, kann die bestehende Regelung weiterhin nutzen. Eine frühzeitige Kontenklärung ist trotzdem sinnvoll, um sicher zu wissen, ob die 45 Jahre erreicht werden.

Praktische Schritte

Beantragen Sie die Rente mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Nutzen Sie den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung. Vorher lohnt sich eine Kontenklärung, damit alle Zeiten erfasst sind. Die Beratung ist kostenlos. Wer parallel eine Beamtenversorgung oder private Vorsorge hat, sollte beide Systeme prüfen. Die Beamtenpension folgt eigenen Regeln und ist nicht mit der gesetzlichen Rente identisch.

Wer nach dem Rentenbeginn weiterarbeiten möchte, kann unbegrenzt hinzuzuverdienen. Die früheren Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten wurden weitgehend abgeschafft. Das macht einen gleitenden Übergang attraktiver.

Warum 45 Jahre und nicht weniger?

Die Grenze von 45 Jahren wurde gewählt, weil sie einem langen, durchgängigen Erwerbsleben entspricht. Wer mit 20 Jahren in die Rentenversicherung eintritt und bis 65 durchgehend arbeitet, kommt auf genau 45 Jahre. Die Regelung soll Menschen belohnen, die wenig Unterbrechungen hatten und lange Beiträge gezahlt haben. Gleichzeitig soll sie den Anreiz schaffen, länger im Erwerbsleben zu bleiben, ohne die finanzielle Belastung des Rentensystems durch sehr frühe Abgänge zu stark zu erhöhen.

Kritiker argumentieren, dass körperlich belastende Berufe und Menschen mit frühen Erwerbsunterbrechungen (zum Beispiel wegen Kindererziehung oder Pflege) benachteiligt werden. Befürworter sehen darin eine faire Anerkennung langer Beitragszeiten. Die Debatte über eine mögliche Anpassung läuft 2026 weiter, ohne dass bisher eine gesetzliche Änderung beschlossen wurde.

Beispielrechnungen zur Rentenhöhe

Die folgende Tabelle zeigt modellhafte Bruttorenten nach 45 Jahren bei unterschiedlichem Verdienstniveau (Stand Rentenwert 42,52 Euro ab Juli 2026):

Verdienst im Verhältnis zum DurchschnittEntgeltpunkte nach 45 JahrenMonatliche Bruttorente
50 %22,50956,70 Euro
75 %33,751.435,05 Euro
100 % (Durchschnitt)45,001.913,40 Euro
125 %56,252.391,75 Euro
150 %67,502.870,10 Euro

Diese Werte sind reine Modellrechnungen. In der Realität spielen zusätzliche Zeiten, Grundrente, Steuern und Sozialabgaben eine Rolle. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, sammelt maximal rund 1,95 Entgeltpunkte pro Jahr und kommt bei 45 Jahren auf eine deutlich höhere, aber immer noch begrenzte Rente.

Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten

Kindererziehungszeiten sind besonders wertvoll für die 45 Jahre. Für jedes Kind werden die ersten Lebensjahre angerechnet – in der Regel bis zu drei Jahre. Zusätzlich gibt es Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Diese Zeiten zählen für die Wartezeit und können Entgeltpunkte bringen, auch wenn in dieser Zeit keine Beiträge aus Erwerbstätigkeit gezahlt wurden.

Nicht erwerbsmäßige Pflegezeiten für Angehörige zählen ebenfalls. Wer Angehörige zu Hause pflegt und dafür Beiträge zahlt oder angerechnet bekommt, verbessert sowohl die Wartezeit als auch oft die Entgeltpunkte. Diese Regelungen sollen die Sorgearbeit besser absichern.

Was passiert bei Lücken im Versicherungsverlauf?

Viele Versicherte haben Lücken – durch Arbeitslosigkeit, Studium, Selbstständigkeit ohne Pflichtversicherung oder Auslandsaufenthalte. Für die 45 Jahre zählen diese Lücken in der Regel nicht. Eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung kann aber zeigen, welche Zeiten noch nachgetragen werden können. Schul- und Studienzeiten zählen für die 45 Jahre nicht, können aber für andere Rentenarten relevant sein.

Wer kurz vor dem Erreichen der 45 Jahre steht und Lücken hat, sollte frühzeitig prüfen, ob freiwillige Beiträge oder nachträgliche Zahlungen helfen. In manchen Fällen ist es sinnvoller, die 35-Jahre-Rente mit Abschlag zu wählen oder bis zur Regelaltersgrenze zu warten.

Antrag und Fristen

Die Rente muss beantragt werden. Empfohlen wird ein Vorlauf von mindestens drei Monaten. Online-Anträge über das Portal der Deutschen Rentenversicherung sind möglich. Benötigt werden in der Regel Personalausweis, Rentenversicherungsnummer und Nachweise zu Zeiten, die noch nicht erfasst sind. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann, ob die 45 Jahre und die Altersgrenze erfüllt sind.

Wer die Altersgrenze erreicht hat, aber die Rente aufschiebt, erhält Zuschläge. Für jeden Monat später gibt es 0,5 Prozent mehr Rente – dauerhaft. Gleichzeitig können weitere Entgeltpunkte gesammelt werden. Das kann bei guter Gesundheit und passendem Arbeitsplatz attraktiv sein.

Steuern, Sozialabgaben und Netto-Rente

Auch die Rente für besonders langjährig Versicherte unterliegt der Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt schrittweise. Zusätzlich werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Der Betrag, der auf dem Konto ankommt, liegt deshalb unter dem Bruttobetrag. Wer weitere Einkünfte hat (Betriebsrente, Miete, Kapitalerträge), sollte die Steuerlast im Blick behalten.

Die Grundrente kann bei niedrigen Renten und langen Beitragszeiten aufstocken. Sie ist an Bedingungen geknüpft und wird von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Wer 45 Jahre erfüllt und niedrige Entgeltpunkte hat, sollte prüfen lassen, ob ein Grundrentenzuschlag möglich ist.

Vergleich mit der Regelaltersrente

Wer die Regelaltersgrenze abwartet, erhält die volle Rente ohne Abschlag und kann zusätzlich Zuschläge sammeln, wenn er länger arbeitet. Die Rente für besonders langjährig Versicherte bietet den Vorteil, zwei Jahre früher aufhören zu können, ohne Abschlag. Der Nachteil ist, dass in diesen zwei Jahren keine weiteren Entgeltpunkte aus Erwerbstätigkeit gesammelt werden (sofern nicht parallel gearbeitet wird). Ob sich der frühere Start lohnt, hängt von Gesundheit, Arbeitsbedingungen und privaten Vorsorgeplänen ab.

Viele Menschen kombinieren beide Welten: Sie gehen mit der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren und arbeiten nebenher weiter. Da Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten weitgehend abgeschafft wurden, ist das heute unkompliziert möglich. Die zusätzliche Arbeit erhöht die Rente durch weitere Beiträge und kann den Übergang erleichtern.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass jede Versicherungszeit automatisch für die 45 Jahre zählt. Studienzeiten, Bürgergeld und bestimmte Arbeitslosengeld-Zeiten zählen nicht. Ein weiterer Fehler ist das zu späte Beantragen der Kontenklärung. Wer erst kurz vor dem Rentenbeginn Lücken entdeckt, hat oft nicht mehr genug Zeit, sie zu schließen. Deshalb empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, das Versicherungskonto regelmäßig prüfen zu lassen – spätestens ab dem 50. Lebensjahr.

Auch die Verwechslung mit der 35-Jahre-Rente führt zu Fehlplanungen. Wer die 45 Jahre knapp verfehlt, sollte die Kosten des Abschlags genau durchrechnen. Manchmal ist es günstiger, ein oder zwei Jahre länger zu arbeiten und die volle Rente zu erhalten.

Fazit: Rente für besonders langjährig Versicherte

Die Rente für besonders langjährig Versicherte belohnt 45 Jahre Versicherungszeit mit einem abschlagsfreien früheren Rentenbeginn. Für alle ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Ältere Jahrgänge können noch früher starten. Nicht jede Zeit zählt – Pflichtbeiträge, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sind die wichtigsten. Die Höhe der Rente hängt weiterhin von den Entgeltpunkten ab. Wer unsicher ist, sollte das Versicherungskonto klären lassen und den Rechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Bis zu einer möglichen Reform gelten die aktuellen Regeln.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen?

Nach 45 Versicherungsjahren und Erreichen der Altersgrenze. Für Jahrgang 1964 und jünger mit 65 Jahren, für ältere Jahrgänge früher (bis zu 63 für vor 1953 Geborene).

Kann ich noch früher mit Abschlag gehen?

Nein. Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte ist kein vorzeitiger Bezug mit Abschlägen möglich. Dafür nutzen Sie die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) ab 63 mit Abschlag.

Was zählt für die 45 Jahre?

Vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Wehr- und Zivildienst sowie bestimmte Sozialleistungszeiten. Arbeitslosengeld II zählt in der Regel nicht.

Wie hoch ist die Rente nach 45 Jahren?

Bei durchgehendem Durchschnittsverdienst rechnerisch 1.913,40 Euro brutto (Stand Juli 2026). In der Praxis liegt der Durchschnitt niedriger und hängt vom individuellen Verdienstverlauf ab.

Gibt es die „Rente mit 63“ noch?

Umgangssprachlich ja, fachlich ist es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Mit exakt 63 Jahren abschlagsfrei ist sie nur noch für sehr alte Jahrgänge möglich. Für die meisten liegt die Grenze inzwischen bei 64 oder 65 Jahren.

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