Last Updated on 16 Minuten ago by TodayWhy Editorial
Nur drei Tage nachdem die Rentenkommission der Bundesregierung ihre 33 Empfehlungen an Kanzler Friedrich Merz und Sozialministerin Bärbel Bas übergeben hat, meldet sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit einem eigenen Gegenkonzept. Während die Regierungskommission ein steigendes Rentenalter und das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren vorschlägt, lehnt der DGB beides klar ab. Warum geht der größte Gewerkschaftsdachverband Deutschlands auf Konfrontationskurs – und was schlägt er stattdessen vor?
Worum es im Streit geht
Am 23. Juni 2026 hatte die von der schwarz-roten Koalition eingesetzte Rentenkommission ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die wichtigsten Punkte: Das Rentenalter soll schrittweise weiter steigen, die „Rente mit 63“ – offiziell die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte – soll komplett wegfallen, und eine neue, kapitalmarktgedeckte Rentensäule soll die gesetzliche Rente ergänzen. Merz kündigte an, das gesamte Maßnahmenpaket „zügig und vollständig“ umzusetzen.
Der DGB hatte parallel seit Jahresbeginn eine eigene Kommission beraten lassen – mit DGB-Chefin Yasmin Fahimi, der früheren Grünen-Vorsitzenden Ricarda Lang und dem Ex-SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert. Nur einen Tag nach der Reaktion auf den Regierungsbericht legte diese Kommission der Deutschen Presse-Agentur ein eigenes, deutlich schlankeres Papier vor: elf Seiten, als Gegenentwurf zur Regierungslinie verstanden.
Warum der DGB gegen ein höheres Rentenalter ist
Der zentrale Streitpunkt ist die Frage, wie das Rentensystem angesichts einer alternden Gesellschaft finanziert werden soll. Die Regierungskommission setzt vor allem auf längere Lebensarbeitszeit: Wer länger arbeitet, entlastet das Umlagesystem direkt. Der DGB lehnt diesen Weg ab und argumentiert stattdessen mit Verteilungsgerechtigkeit. In der eigenen Stellungnahme schreibt der DGB, Rentenpolitik sei „keine Mathematik“, sondern „eine Frage der Gerechtigkeit“ – die geplante Streichung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren treffe vor allem Menschen, die schon in jungen Jahren ins Berufsleben eingestiegen sind und körperlich besonders belastende Arbeit geleistet haben.
Statt über das Renteneintrittsalter will der DGB das Rentenniveau direkt anheben: von derzeit 48 Prozent auf 53 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Zusammen mit einer neuen, für Arbeitgeber verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge soll so im Ruhestand ein Versorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht werden – nach DGB-Rechnung, ohne dass das gesetzliche Rentenalter weiter steigt.
Wie der DGB seinen Plan finanzieren will
Der wohl größte Unterschied zur Regierungskommission liegt in der Finanzierungslogik. Während die Regierungspläne auf eine neue Kapitalsäule setzen, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam einzahlen, will der DGB die gesetzliche Rente vor allem über zwei Hebel stabilisieren: leicht höhere Beiträge und einen sogenannten Demografiezuschuss aus dem Bundeshaushalt. Dieser Zuschuss soll gezielt über höhere Steuern auf hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitaleinkünfte finanziert werden – die Lasten sollen also stärker von Besserverdienenden getragen werden als von Beitragszahlern mit durchschnittlichem Einkommen.
Zusätzlich will der DGB den Kreis der Einzahler in die gesetzliche Rente erweitern: Zunächst sollen Selbstständige und Berufspolitiker einbezogen werden, perspektivisch eine sogenannte Erwerbstätigenversicherung für alle Erwerbsformen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sieht das Konzept vor, dass Arbeitgeber verpflichtet werden, allein zwei Prozent des Bruttolohns für alle Beschäftigten einzuzahlen – ein deutlicher Unterschied zur Kapitalrente der Regierungskommission, bei der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge teilen würden.
Wo der DGB der Regierung zustimmt – und wo nicht
Trotz der grundsätzlichen Gegenposition lobte DGB-Chefin Fahimi auch einzelne Punkte der Regierungsempfehlungen, etwa das gemeinsame Ziel einer Zielmarke von 70 Prozent des letzten Nettolohns sowie Pläne, mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und die heutigen Minijob-Regelungen zu verändern. Klar abgelehnt wird dagegen das Regierungsmodell einer Kapitalrente unter dem Dach der gesetzlichen Rente sowie der ab 2032 wieder voll greifende Nachhaltigkeitsfaktor, der die jährliche Rentensteigerung dämpfen würde.
Offen ist, wie viel Gewicht das DGB-Papier am Ende tatsächlich entfalten kann. Mit elf Seiten ist es deutlich knapper als der umfassende Bericht der Regierungskommission, und einen ausführlicheren Abschlussbericht will der DGB erst im Sommer vorlegen. Für die Koalition aus CDU/CSU und SPD könnte das Gegenkonzept dennoch zum politischen Störfeuer werden – insbesondere, weil Teile davon, etwa die Idee einer Erwerbstätigenversicherung, in der SPD seit Jahren Anhänger haben.
Was als Nächstes passiert
Über die Umsetzung der Empfehlungen der Regierungskommission entscheiden letztlich Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat – ein politischer Prozess, der sich über Monate hinziehen dürfte. TodayWhys ausführliche Analyse der 33 Empfehlungen der Regierungskommission ordnet ein, was sich konkret beim Rentenalter, der Rente mit 63 und der neuen Kapitalrente ändern soll. Ob und wie stark der DGB-Gegenentwurf den weiteren Gesetzgebungsprozess beeinflusst, dürfte sich erst zeigen, wenn die eigentlichen Gesetzentwürfe der Koalition vorliegen.
Häufig gestellte Fragen
Was schlägt der DGB als Alternative zur Rentenkommission vor?
Der DGB lehnt ein höheres Rentenalter und die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab. Stattdessen will er das gesetzliche Rentenniveau von 48 auf 53 Prozent anheben und Arbeitgeber zu einer verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge von zwei Prozent des Bruttolohns verpflichten.
Wie will der DGB sein Rentenkonzept finanzieren?
Über leicht höhere Beiträge sowie einen „Demografiezuschuss“ aus dem Bundeshaushalt, der über höhere Steuern auf hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitaleinkünfte finanziert werden soll. Zusätzlich sollen mehr Berufsgruppen, etwa Selbstständige, in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Worin unterscheidet sich das DGB-Konzept von der Kapitalrente der Regierung?
Die Regierungskommission plant eine Kapitalrente, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam einzahlen und die am Kapitalmarkt investiert wird. Der DGB lehnt diese Vermischung von Umlage- und Kapitaldeckung ab und setzt stattdessen auf die gesetzliche Rente plus eine separate, allein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge.
Wird das DGB-Konzept tatsächlich umgesetzt?
Das ist offen. Es handelt sich um ein elf Seiten starkes Positionspapier, kein Gesetzentwurf. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die Empfehlungen ihrer eigenen Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen, sodass der DGB-Vorschlag vor allem als politischer Gegenpol und Verhandlungsbasis dient.