Last Updated on 2 Wochen ago by TodayWhy Editorial
Am 31. Juli 2026 forderte Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Spanien aus dem Schengen-Raum auszuschließen. Anlass waren die Zehntausenden Menschen, die aus Marokko in die spanische Exklave Ceuta gelangt waren.
Am selben Tag kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an, die deutschen Binnengrenzkontrollen über den September hinaus zu verlängern. Seine Begründung: Die Lage in Ceuta zeige, wie volatil die illegale Migration sei.
Damit ist die Frage für deutsche Leserinnen und Leser keine ferne mehr. Kann man ein Land tatsächlich aus dem Schengen-Raum werfen? Und was heißt das für die eigene Fahrt über die Grenze?
Kann ein Land aus dem Schengen-Raum ausgeschlossen werden?
Nein. Im Schengener Grenzkodex gibt es kein Verfahren, mit dem ein Mitgliedstaat ausgeschlossen werden könnte.
Schengen ist kein Verein mit Schiedsgericht. Es ist EU-Recht, an das die Mitgliedstaaten gebunden sind. Ein Land kann beitreten, das Regelwerk kann geändert werden — aber es existiert keine Klausel, nach der die übrigen Staaten einen Mitgliedstaat hinauswählen könnten, weil er seine Außengrenze nicht im Griff hat.
Was ein Staat sehr wohl tun kann: an seinen eigenen Grenzen zu diesem Land wieder kontrollieren. Das ist etwas anderes — und genau das haben Italien und Frankreich angekündigt.
Deutschland nutzt die Schengen-Ausnahme seit September 2024 selbst
Bevor man über den Ausschluss anderer aus dem Schengen-Raum spricht, lohnt der Blick auf die eigene Lage.
Seit dem 16. September 2024 wird an allen deutschen Landgrenzen kontrolliert. Angeordnet hatte das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, um unerlaubte Einreisen einzudämmen. Betroffen sind die Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen — also neun Nachbarländer.
An der österreichischen Grenze gibt es solche Kontrollen sogar schon seit 2015, an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz seit Oktober 2023.
Die Regelung wurde dreimal verlängert, zuletzt bis Mitte September 2026. Dobrindt kündigte nun eine weitere Verlängerung an, ohne ein Enddatum zu nennen. Man wolle „flexible und angepasste“ Kontrollen aufrechterhalten.
Deutschland fordert also nicht den Ausschluss eines anderen Landes — es nutzt seit fast zwei Jahren dieselbe Ausnahme, die dem Schengen-Raum zugrunde liegt.
Was die Schengen-Regeln tatsächlich erlauben
Rechtsgrundlage ist der Schengener Grenzkodex, die Verordnung (EU) 2016/399.
Artikel 22 legt den Grundsatz fest: Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle und von jedem überschritten werden, ohne Personenkontrolle. Die Artikel 25 bis 29 schaffen die Ausnahmen.
Ein Mitgliedstaat darf Kontrollen wieder einführen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorliegt. Die EU-Kommission bezeichnet das ausdrücklich als letztes Mittel, begrenzt auf Ausnahmesituationen, gebunden an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
Die Fristen hängen davon ab, worauf sich ein Staat beruft:
- Unvorhersehbare Ereignisse (Artikel 25a Absatz 1–3): sofortige Einführung für einen Monat ohne Vorankündigung, insgesamt höchstens drei Monate.
- Vorhersehbare Ereignisse (Artikel 25a Absatz 4–6): bis zu sechs Monate, verlängerbar in Halbjahresschritten, Obergrenze zwei Jahre. Ankündigung in der Regel vier Wochen vorher. Nach sechs Monaten muss jede Verlängerung eine Risikobewertung enthalten, nach zwölf Monaten ein Bericht an Parlament, Rat und Kommission folgen.
- Große Ausnahmesituationen: weitere sechs Monate über die Zwei-Jahres-Grenze hinaus, danach ein letztes halbes Jahr — absolute Obergrenze drei Jahre. Diese Verlängerung von zwei auf drei Jahre kam mit der Reform des Grenzkodex 2024.
- Große Gesundheitsnotlagen (Artikel 28): Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission Kontrollen für jeweils sechs Monate genehmigen.
Kontrollen im Schengen-Raum bedeuten ausdrücklich keine geschlossenen Grenzen. Gemeint sind Identitätsprüfungen, in der Regel stichprobenartig und lageabhängig, nicht flächendeckend.
Acht Schengen-Länder kontrollieren derzeit ihre Binnengrenzen
Das ist der Punkt, der die italienische Forderung in ein anderes Licht rückt — und er lässt sich in der Meldungstabelle der EU-Kommission nachlesen.
Ende Juli 2026 galten Binnengrenzkontrollen in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, den Niederlanden, Norwegen, Polen und Schweden. Dänemark, Slowenien und die Schweiz haben im Lauf des Jahres ebenfalls Kontrollen gemeldet.
Die den Schengen-Meldungen zugrunde liegenden Begründungen unterscheiden sich: irreguläre Migration und Belastung der Asylsysteme bei Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Polen; organisierte grenzüberschreitende Kriminalität bei Schweden; russische Sabotagedrohungen gegen Energieinfrastruktur bei Norwegen.
Zwei Details sind für die Ceuta-Debatte aufschlussreich.
Italien kontrolliert selbst. Eine italienische Meldung läuft vom 19. Juni bis 18. Dezember 2026 an der Landgrenze zu Slowenien, begründet mit terroristischer Unterwanderung der Westbalkanroute und Schleusernetzwerken. Ein Land, das den Ausschluss eines anderen fordert, nutzt die Ausnahme also selbst.
Frankreichs Kontrollen umfassen die spanische Grenze bereits. Eine französische Meldung vom 1. Mai bis 31. Oktober 2026 gilt für sämtliche Binnengrenzen — Land, Luft und See — mit Belgien, Deutschland, Luxemburg, der Schweiz, Spanien und Italien. Als Innenminister Laurent Nuñez ankündigte, die Kontrollen zur spanischen Grenze zu verstärken, verschärfte er also eine bestehende Maßnahme, statt eine neue zu schaffen.
Die Kommission selbst hat das bereits kritisiert — ohne Wirkung. Im Juni 2026, noch vor Beginn der Ceuta-Krise, forderte die Kommission in einer förmlichen Stellungnahme die neun Staaten auf, die zu diesem Zeitpunkt seit über zwölf Monaten kontrollierten, ihre Kontrollen auslaufen zu lassen. Al Jazeera berichtete, diese Aufforderung habe „kaum praktische Wirkung gezeigt“ — Italiens eigene Kontrollen an der slowenischen Grenze etwa liefen einfach weiter. Das ist relevant für die Frage, wie ernst eine künftige Aufforderung an Italien zu nehmen ist, die Kontrollen zu Spanien aufzuheben: Die Kommission hat es schon einmal versucht — und wurde ignoriert.
Artikel 29: das, was Meloni eigentlich meint
Es gibt im Schengen-Recht einen Mechanismus, der dem Ausschluss nahekommt. Er wird in der Debatte selten genannt, und er funktioniert anders, als der Begriff Ausschluss nahelegt.
Artikel 29 greift, wenn das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt gefährdet ist, weil an einer Außengrenze anhaltende schwerwiegende Mängel bestehen. Dann kann der Rat auf Vorschlag der Kommission empfehlen, dass ein oder mehrere Mitgliedstaaten an ihren Binnengrenzen wieder kontrollieren.
Entscheidend ist die Richtung: Nicht der betroffene Staat wird suspendiert. Seinen Nachbarn wird geraten, die Grenzen zu ihm zu kontrollieren. Die Maßnahme gilt für höchstens sechs Monate und kann dreimal verlängert werden, maximal zwei Jahre — und ausdrücklich nur als letztes Mittel.
Nötig sind ein Vorschlag der Kommission und ein Beschluss des Rates, nicht die Ankündigung einer einzelnen Regierung. Diese Hürde hat Italien nicht genommen.
Der Showdown danach: Spaniens Ultimatum, Italiens Weigerung
Der Streit blieb nicht lange theoretisch — und zeigt, wie wenig das förmliche Artikel-29-Verfahren in der Praxis zählt, verglichen mit reinem politischem Druck.
Am 7. August drohte Spanien mit Reisebeschränkungen für Italiener, sollte Rom seine Ceuta-bezogenen Grenzkontrollen nicht bis Sonntag, den 9. August, aufheben, und nannte die italienische Maßnahme „ungerechtfertigt, den Interessen der Europäischen Union zuwiderlaufend und diskriminierend gegenüber der spanischen Bevölkerung“. Italien lehnte kategorisch ab, erklärte, man akzeptiere keine „Ultimaten oder Vorschriften“, und bestätigte, die Kontrollen blieben mindestens bis zum 15. August in Kraft.
Bemerkenswert ist, was nicht geschah: kein Kommissionsvorschlag, keine Ratsabstimmung, keine Artikel-29-Empfehlung. Zwei Regierungen eskalierten schlicht direkt gegeneinander, jede im Rahmen ihrer eigenen Rechte nach Artikel 25a, die eigene Grenze zu kontrollieren, wie sie es für richtig hält. Das ist die praktische Realität hinter dem oben beschriebenen rechtlichen Rahmen — die förmlichen Ausschluss- und Empfehlungsmechanismen existieren, aber die Streitigkeiten, die tatsächlich stattfinden, werden bilateral und öffentlich ausgetragen, darüber, wer wessen Pässe kontrollieren darf.
Ein schärferer Präzedenzfall: Polen und Belarus
Ceuta ist nicht der erste Fall, in dem Grenzpolitik im Schengen-Raum den Vorwurf der Rechtswidrigkeit auslöst — und der nächstliegende Vergleich lässt Italiens Position mild aussehen.
Im März 2025 setzte Polen das Recht, an seiner Grenze zu Belarus Asyl zu beantragen, vollständig aus — nach Einschätzung der Asylum Information Database (AIDA) ein klarer Verstoß gegen EU- und Völkerrecht. Anders als Italiens Kontrollen gegenüber Spanien, die lediglich die Weiterreise einschränken, ohne das Asylrecht selbst anzutasten, entzog Polens Maßnahme ein Recht vollständig.
Die Reaktion der EU darauf fiel spürbar leiser aus als der gemeinsame Brief, mit dem sich 22 Staaten binnen weniger Tage hinter Italiens Position zu Spanien stellten. Dieser Kontrast ist für manche Beobachter die eigentliche Geschichte: Eine Maßnahme mit der stärkeren rechtlichen Angreifbarkeit stieß auf weniger gemeinsamen Widerstand als eine deutlich engere.
Ist Ceuta überhaupt im Schengen-Raum?
Nein — und diesen Punkt falsch darzustellen gehört zu den häufigsten Fehlern in der Berichterstattung zur Krise, auch in einer früheren Fassung dieses Artikels.
Ceuta und Melilla sind formal vom Schengen-Raum ausgenommen. Spaniens eigenes Außenministerium bestätigt das direkt: Der Ausschluss gilt seit Spaniens Schengen-Beitritt 1991, festgelegt in der Erklärung zu den Städten Ceuta und Melilla im Anhang des Beitrittsabkommens, und wird bis heute ausdrücklich durch Artikel 41 des Schengener Grenzkodex bewahrt.
Deshalb kontrolliert Spanien die Identität aller, die Ceuta Richtung Festland oder in ein anderes Schengen-Land verlassen. Da es keinen Landweg hinaus gibt, betrifft das jede Ausreise per Schiff oder Flugzeug. Die Ausreisekontrolle ist keine nachträgliche Ausnahme von einer Schengen-Mitgliedschaft — sie steht an der Stelle, an der eine Mitgliedschaft für Ceuta nie bestand.
Die Regelung existiert, weil marokkanische Staatsangehörige aus den Nachbarprovinzen Tétouan und Nador ohne Visum nach Ceuta und Melilla einreisen dürfen. Die Ausreisekontrolle verhindert, dass aus dieser lokalen Ausnahme ein Zugang zum übrigen Schengen-Raum wird.
Anders gesagt: Wer Ceuta erreicht, steht damit noch lange nicht im Raum der Freizügigkeit. Die spanische Ausreisekontrolle ist bereits die zweite Filterebene — zusätzlich zum Ausschluss selbst —, über die Italiens Forderung faktisch eine dritte Ebene legen will.
Der juristische Streit um die deutschen Schengen-Kontrollen
Dass Kontrollen zulässig sind, heißt nicht, dass jede Anwendung zulässig ist. In Deutschland ist das gerichtlich umstritten.
Der Europäische Gerichtshof entschied bereits 2022 in einem österreichischen Fall, dass dieselbe Bedrohung nicht dazu dienen darf, Kontrollen immer weiter über die Höchstfristen hinaus zu verlängern. Für eine neue Verlängerung braucht es eine neue, substanzielle Bedrohung.
In Deutschland haben mehrere Gerichte einzelne Aspekte beanstandet — unter anderem die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze ohne Dublin-Verfahren sowie Teile der Kontrollpraxis an der österreichischen Grenze.
Das ist der Kern der Debatte: Das Schengen-Recht sieht diese Kontrollen als vorübergehendes letztes Mittel vor. In der Praxis laufen sie in mehreren Ländern seit Jahren.
Was das für Reisende und Pendler bedeutet
Für die meisten Reisen im Schengen-Raum ändert sich wenig. Freizügigkeit bleibt die Regel, die Kontrollen sind stichprobenartig.
Praktisch heißt das: Personalausweis oder Reisepass mitführen, auch auf Strecken, auf denen jahrelang niemand danach gefragt hat. An stark frequentierten Übergängen sollte man Zeit einplanen. Besonders betroffen sind Berufspendler — allein nach Luxemburg fahren täglich mehr als 50.000 Menschen aus Deutschland zur Arbeit.
Wer an die EU-Außengrenze reist, trifft zudem auf das Einreise-/Ausreisesystem EES, das 2026 in Betrieb gegangen ist. Drittstaatsangehörige geben dort biometrische Daten ab, statt einen Stempel in den Pass zu bekommen. Für deutsche Staatsangehörige ändert sich dadurch bei Reisen innerhalb der EU nichts.
Was zu den Ereignissen in Ceuta selbst bekannt ist, haben wir gesondert aufgeschrieben — samt der stark auseinandergehenden Zahlen: warum Menschen aus Marokko nach Ceuta flüchten. Wer die Stadt geografisch einordnen will, findet hier, wo Ceuta liegt und warum es eine Exklave ist.
Häufige Fragen
Kann Spanien aus dem Schengen-Raum ausgeschlossen werden?
Nein. Der Schengener Grenzkodex kennt kein Ausschlussverfahren. Andere Staaten können an ihren eigenen Grenzen zu Spanien kontrollieren, und der Rat kann das nach Artikel 29 auch empfehlen. Die Mitgliedschaft selbst lässt sich nicht entziehen.
Wurde schon einmal ein Land aus Schengen ausgeschlossen?
Nein. Das Verfahren nach Artikel 29, mit dem der Rat wegen Mängeln an der Außengrenze Binnenkontrollen empfehlen kann, wurde 2016 mit Blick auf Griechenland angewandt. Griechenland blieb durchgehend Mitglied.
Wie lange gelten die deutschen Grenzkontrollen noch?
Die aktuelle Anordnung läuft bis Mitte September 2026. Bundesinnenminister Dobrindt hat eine Verlängerung darüber hinaus angekündigt, ohne ein Enddatum zu nennen.
Welche deutschen Schengen-Grenzen sind betroffen?
Alle neun Landgrenzen: Frankreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Dänemark, Österreich, die Schweiz, Tschechien und Polen.
Wie lange dürfen Schengen-Kontrollen maximal bestehen?
Bei vorhersehbaren Bedrohungen sechs Monate am Stück, verlängerbar bis zwei Jahre, in großen Ausnahmesituationen bis maximal drei Jahre. Bei unvorhersehbaren Ereignissen ein Monat sofort, insgesamt höchstens drei Monate.
Ist Schengen dasselbe wie die EU?
Nein. Irland gehört zur EU, aber nicht zum Schengen-Raum. Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein gehören zum Schengen-Raum, aber nicht zur EU.
Haben Spanien und Italien ihren Grenzstreit beigelegt?
Stand 8. August nicht. Spanien setzte Italien eine Frist bis zum 9. August, die Kontrollen aufzuheben, sonst drohten Gegenmaßnahmen. Italien lehnte ab und bestätigte, die Kontrollen blieben mindestens bis zum 15. August bestehen. Ein Artikel-29-Verfahren wurde nicht eingeleitet — der Streit läuft als direkter, bilateraler Druck, nicht über den im Schengen-Recht vorgesehenen Eskalationsweg.
Brauche ich innerhalb des Schengen-Raums einen Ausweis?
Man muss seine Identität nachweisen können. Da mehrere Länder derzeit kontrollieren, ist es sinnvoll, Personalausweis oder Reisepass auch auf Strecken mitzuführen, auf denen früher nie kontrolliert wurde.
Wo finde ich den aktuellen Stand?
Die EU-Kommission führt eine laufend aktualisierte Übersicht aller gemeldeten Wiedereinführungen von Binnengrenzkontrollen (englisch) mit Zeiträumen, Begründungen und betroffenen Grenzen. Die Ankündigung zur Verlängerung der deutschen Kontrollen dokumentiert SWI swissinfo.ch mit Material von Keystone-SDA.